Teilstipendien für YFU-Programme
Finanzielle Unterstützung für ein Austauschjahr

Teilstipendien für unsere Programme sind ein Teil unserer Philosophie. Wer ein Teilstipendium von YFU beantragen möchte, muss seine finanzielle Bedürftigkeit mit einem gesonderten Antrag belegen.

Das YFU Teilstipendium

Mit Mitteln aus unserem Stipendienfonds vergeben wir jedes Jahr Teilstipendien in einer Höhe von jeweils bis zu € 2.000,- an Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien. Zeugnisnoten spielen bei der Vergabe der Stipendien keine Rolle, sondern lediglich die wirtschaftliche Lage der Familie.


Mit unseren Teilstipendien verwirklichen wir einen wichtigen YFU-Leitgedanken: Für ein Austauschjahr mit YFU ist die persönliche Qualifikation der Jugendlichen zum Leben und Lernen in einer fremden Kultur entscheidend, nicht die finanzielle Situation ihrer Familie. Teilstipendien von YFU werden in unterschiedlicher Höhe von bis zu € 2.000,- je Schüler*in bewilligt – je nachdem, wie viele Fördermittel im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehen, wie viele Anträge gestellt werden und in welcher Höhe Unterstützung benötigt wird. Es ist daher nicht möglich, im Vorfeld konkrete Chancen für einen Stipendienantrag zu benennen.

Das Stipendienverfahren ist vollkommen unabhängig von unseren Auswahlen. Der Antrag auf ein Teilstipendium hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung. Generell werden alle Programmteilnehmenden von YFU bei der Vorbereitung, Suche nach einer Gastfamilie, Betreuung und Nachbereitung gleich behandelt, unabhängig davon, welche Art der Finanzierung hinter dem Austauschjahr steht.

Ablauf des Stipendienantrag-Verfahrens

Als ersten Schritt geben Eltern oder Erziehungsberechtigte in den Bewerbungsunterlagen ihres Kindes an, dass sie ein Teilstipendium beantragen möchten. Dabei erläutern sie kurz den Hintergrund des Antrags, ohne ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen.


Nach einem Auswahlgespräch bieten wir erfolgreichen Bewerber*innen schriftlich einen Programmplatz an. Wenn sie sich für YFU entscheiden, erhalten sie zusammen mit unserer Programmzusage einen detaillierten Antrag auf ein Teilstipendium mit einer Rücksendefrist.


Da viele Bewerber*innen Anträge auf Teilstipendien einreichen und die Bewerbungsfrist für YFU-Austauschprogramme erst ca. fünf Monate vor der Abreise endet, dauert es erfahrungsgemäß bis ca. vier Monate vor der Abreise, bis wir die Stipendienmitteilungen versenden können.

Sollte ein Stipendienantrag komplett oder teilweise abgelehnt werden, kann kostenfrei vom Programm zurückgetreten werden. In diesem Fall entstehen keine Rücktrittsgebühren und bereits gezahlte Kostenbeiträge werden in voller Höhe zurückerstattet. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, den höheren Kostenbeitrag zu zahlen und so den Programmplatz zu behalten.

Voraussetzung der finanziellen Bedürftigkeit

Um die finanzielle Bedürftigkeit einer Familie zu beurteilen, betrachten wir die regelmäßigen Einkünfte und die wiederkehrenden Belastungen des Haushalts, in dem der*die Bewerber*in lebt. Aus Fairness gegenüber anderen Antragsteller*innen trennen wir die aus unserer Sicht notwendigen Ausgaben (z.B. Steuern, Sozialabgaben, Miete, Pauschalbeträge für Lebenshaltung) von anderen Ausgaben. Ergebnis ist ein theoretisch am Jahresende verfügbares Einkommen, das nach unserem Verständnis in voller Höhe zur Verfügung stehen müsste, um ein Austauschjahr zu finanzieren.

Es ist unser Ziel, möglichst alle Familien, die nach dieser Methode über vergleichsweise geringe finanzielle Reserven verfügen, durch ein angemessenes Teilstipendium zu unterstützen. Eine negative Stipendienentscheidung bedeutet nicht unbedingt, dass wir eine Familie nicht für unterstützenswert halten – sondern lediglich, dass es Antragsteller*innen gibt, die gemäß des Stipendienverfahrens noch förderungswürdiger erscheinen.

Zahlungsstreckung

Sollte es nur durch eine Zahlungsstreckung möglich sein, das Austausch­jahr zu finanzieren, werden die Zahlungsmodalitäten wohlwollend geprüft und individuell angepasst.